Fische, wie zum Beispiel die Seeforellen, die vom Genfersee in die Rhône und in deren Seitenbäche aufsteigen wollen um geeignete Laichplätze zu finden, stossen bereits nach kurzer Wanderung auf ein erstes unüberwindbares Hindernis. Das Rhonekraftwerk von Lavey.
In der Rhone hat es auf den rund 160 Kilometern zwischen dem Genfersee und der Quelle am Rhonegletscher fünf solche, für Fische unpassierbare Wanderhindernisse. Neben dem Kraftwerk Lavey gehören die Wehre in Susten, Mörel, Fiesch und Gluringen dazu. Wie wir in einem Gespräch mit der kantonalen Dienststelle für Energie und Wasserkraft erfahren haben, ist im Moment aber viel Bewegung in den Dossiers und es deutet einiges darauf hin, dass die Fische in der Rhone bald wieder frei wandern können.
So soll diesen Frühling die Verfügung für die Sanierung der Fischwanderung bei Lavey publiziert werden. Damit besteht dort wirklich eine gute Chance, dass die Fischgängigkeit, noch langjähriger Hinhaltepolitik gegenüber den Fischern, doch noch realisiert werden kann, zumal auch deshalb, weil die Entschädigungen für die Realisierung jetzt geregelt sind.
In Susten ist die Fischtreppe in der Neukonzession des Wehrs enthalten. Nach einer Intervention des WWF beim Bundesgericht wegen Restwasseraspekten hat dieses im Herbst 2017 entschieden und die Fischtreppe nicht beanstandet. Damit gilt sie als verfügt.
Beim Wehr Mörel haben die Besitzer die Verfügung zur Fischgängigkeit vor einem Jahr erhalten und bereits im Dezember 2017 entsprechende Varianten vorgeschlagen. Zurzeit klärt der Kanton die Bestvariante ab und wird im Anschluss mit den Verbänden Kontakt aufnehmen. Auch die Restwasserverfügung sollte in wenigen Monaten publiziert werden können.
Die Fischlifte bei Fiesch und Gluringen sind bereits bewilligt und es läuft das Entschädigungsgesuch.
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